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Taxes

Rechnungen ins Ausland: Reverse-Charge und das OSS-Verfahren

Grenzüberschreitende Verkäufe in der EU haben eigene Umsatzsteuerregeln. Wir erklären Reverse-Charge für B2B und das OSS-Verfahren für B2C — und wie Olvano damit umgeht.

Sobald Sie über eine Grenze hinweg fakturieren, ändern sich die Umsatzsteuerregeln. Für Verkäufe innerhalb der EU gibt es zwei Hauptverfahren — je nachdem, ob der Käufer ein Unternehmen oder ein Endverbraucher ist.

B2B in der EU: Reverse-Charge

Wenn Sie eine Leistung an ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen Mitgliedstaat erbringen, gilt in der Regel Reverse-Charge: Sie fakturieren ohne Umsatzsteuer, und der Kunde schuldet die Steuer in seinem eigenen Land.

  • Die Rechnung enthält beide USt-IdNrn. und einen Hinweis, dass der Empfänger die Steuer schuldet.
  • Die Leistung melden Sie in Ihrer Zusammenfassenden Meldung.

In Olvano aktivieren Sie auf der Rechnung das Kennzeichen Reverse-Charge, und der Beleg wird korrekt, ohne Steuer, ausgestellt.

B2C in der EU: das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)

Beim Verkauf an Endverbraucher in anderen EU-Ländern gilt eine EU-weite Schwelle von 10.000 € pro Jahr (über alle Länder zusammengerechnet). Darunter berechnen Sie Ihren inländischen Satz; darüber müssen Sie den Satz des Kundenlandes berechnen.

Damit Sie sich nicht in jedem Land für die Umsatzsteuer registrieren müssen, können Sie mit dem OSS-Verfahren die ausländische Umsatzsteuer in einer einzigen Meldung im Inland erklären und abführen. Olvano unterstützt OSS für Waren und Dienstleistungen.

Wie Olvano hilft

  • Reverse-Charge-Kennzeichen und OSS-Modus direkt auf der Rechnung.
  • Fakturierung in Fremdwährung mit gespeichertem Wechselkurs.
  • Datengrundlage für die Zusammenfassende Meldung und die OSS-Meldung.